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Uwe Scheuch
Am 1. Februar, startet in Kärnten die "Aktion +1". Dabei wird die Aufnahme von zusätzlichen Lehrlingen in den Kärntner Betrieben mit 1.000 Euro pro Lehrling gefördert. Für mich ist dies gerade in Krisenzeiten ein wichtiges Zeichen.

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ORTSGRUPPE DER WOCHE

Wichtige Sozialleistungen bleiben

LR Ragger: Heizkostenzuschuss und Schulstartgeld in neuer Form beschlossen

"Auch wenn das Land Kärnten mit seinen Mitteln hauszuhalten hat, muss für die Unterstützung von sozial Schwachen genügend Geld bereit gestellt werden." Nach diesem Prinzip beantragte Soziallandesrat Christian Ragger in der Regierungssitzung die Auszahlung des Heizkostenzuschusses für den Winter 2010/2011 und des Schulstartgeldes zu Beginn des kommenden Schuljahres.

 

"Diese beiden Unterstützungen zeigen auch klar die Linie in der Sozialpolitik: hohe Treffsicherheit, soziale Symmetrie und möglichst einfache Verwaltung", meinte Ragger. Es gibt bei beiden Förderungen jeweils zwei abgestufte Beträge, damit jene, die knapp über der Einkommensgrenze liegen, nicht leer ausgehen. Der Heizkostenzuschuss beträgt 150 Euro für Personen, deren monatliches Einkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz (745 Euro netto monatlich bzw. 1.116 Euro für Ehepaare) nicht überschreitet. Wer darüber liegt und nicht mehr als 1.040 Euro bzw. 1.430 Euro monatlich verdient, erhält 80 Euro. Nach demselben Muster ist auch das Schulstartgeld neu gestaltet. 75 Euro können Eltern beanspruchen, die nur über ein Einkommen wie Mindestpensionisten verfügen. 35 Euro gibt es für jene, die innerhalb der zweiten Einkommensspanne liegen.

 

Hilfe zur rechten Zeit

"Wir haben das Schulstartgeld reformiert. Es bekommt nicht mehr jeder, unabhängig vom Einkommen, sondern nur solche, die es wirklich brauchen", erklärte Ragger. Es werde auch dafür gesorgt, dass diese Hilfe garantiert zweckentsprechend genutzt wird: "Das Geld gibt es nicht in bar, sondern in Form von Gutscheinen, mit denen nur Schulgegenstände für Kinder erworben werden können."

 

Gerade am Schulanfang seien viele Eltern mit besonders hohen finanziellen Belastungen konfrontiert, sagte dazu Bildungsreferent LHStv. Uwe Scheuch. "Mit dem Schulstartgeld soll eine finanzielle Entlastung für die Kärntner Familien gerade zu Schulbeginn geschaffen werden, wenn für die Kinder neue Schulutensilien besorgt werden müssen", so Scheuch.

 

Ragger bemühte sich bei der Abwicklung von Heizkostenzuschuss und Schulstartgeld aber auch um eine Verwaltungsvereinfachung. Erstmals wird das Prinzip des Transparenzkontos angewendet: Personen, deren Einkünfte bereits erhoben worden sind, müssen nicht mehr alle Belege beibringen. Sie brauchen nur noch einen Antrag auf Heizkostenzuschuss und/oder Schulstartgeld stellen. Das ist erstmals auch in den Bürgerbüros möglich. Hauptansprechpartner sind weiterhin die zuständigen Gemeindeämter. Erleichtert wird die Abwicklung dadurch, dass die Pflicht zur Vorlage einer Heizkostenrechnung entfällt.

 

Ragger bedankte sich auch bei den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden, die sich wiederum zu den Heizkostenzuschüssen bekannt haben und mit denen sich das Land die Kosten in Höhe von bis zu vier Millionen Euro teilt. Er verwies auch darauf, dass Kärnten bei den Heizkostenzuschüssen eine führende Rolle in Österreich einnimmt. Die meisten Bundesländer würden den Zuschuss nur Mindestrentnern gewähren, während Kärnten mit seinen zwei Beträgen einen weit größeren Personenkreis unterstütze.

Auf eines machte Ragger noch besonders aufmerksam: Im Unterschied zu den vergangenen Jahren gibt es erstmals eine kürzere Frist bei den Anträgen für die Heizkostenzuschüsse: Sie dauert vom 15. Juli bis 31. Oktober. Die Anträge für das Schulstartgeld müssen bei den Gemeinden oder in den Bürgerbüros bis 10. September eingebracht werden. Man rechnet mit etwa 26.000 Empfängern der Heizkostenzuschüsse und rund 10.000 Beziehern des Schulstartgeldes.

 

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