Jugendschutzverschärfung in Kärnten
LR Ragger setzt wichtige Maßnahmen gegen Jugendgewalt
Erfreut zeigt sich Sozialreferent Landesrat Mag. Christian Ragger, dass politischer Konsens im gestrigen Ausschuss für Bildung, Schule, Fachhochschulen, Kindergärten, Kultur, Sport und Jugend im Kärntner Landtag, betreffend der Änderung des Kärntner Jugendschutzes besteht, wonach der Jugendgewalt in Kärnten entgegengewirkt werden solle.
Ziel ist es, das Kärntner Jugendschutzgesetz in die richtige Richtung zu ändern, nämlich vermehrt gemeinnützige Arbeit als Prävention einzusetzen. Heute würden bei Vergehen von verwaltungsstrafrechtlicher Relevanz nur Geldstrafen ausgesprochen, die zumeist von Eltern erledigt werden. "Ich möchte jedoch die Jugendlichen zur Verantwortung ziehen. So ist es sinnvoller, wenn der Jugendliche zum Beispiel 40 Stunden lang gemeinnützige Arbeiten zu erledigen hat", so Ragger.
Aggression hat keinen Platz im Straßenverkehr
Weiters sollte in den Jugendschutzbestimmungen eine Meldepflicht des Jugendamtes an die Führerscheinbehörde vorgesehen werden. Sobald ein gewalttätiger Jugendlicher bei Gericht angezeigt wird, sollte die zuständige Verwaltungsbehörde ein Führerscheinentzugsverfahren einleiten. "Wer zu "krankhafter Aggression" neigt und sein Gewaltpotential nicht im Griff hat, ist auch ungeeignet für den Straßenverkehr", sagte Ragger.
Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See geht bereits seit längerer Zeit mit einigem Erfolg nach diesem Prinzip vor. Sie hat bereits rund 20 Gewalttätern wegen dieser erwähnten Unzuverlässigkeit im Straßenverkehr den Führerschein vorübergehend abgenommen. Dies zeigt, dass hierfür keine gesetzlichen Adaptierungen des Führerscheingesetzes nötig sind, sondern nur der Vollzug in diese Richtung erfolgen muss.






